Halteverbotsregelung Rosenmontag 2025
Während des Rosenmontags Umzuges am 03.03.2025 zwischen 14 Uhr und 17 Uhr gelten folgende Halteverbotsregelungen:

Während des Rosenmontags Umzuges am 03.03.2025 zwischen 14 Uhr und 17 Uhr gelten folgende Halteverbotsregelungen: